AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungender THERMER Gruppe
(Stand September 2008)

§1 Die Agentur verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Kunden zur Kenntnis gelangenen Geschäftsgeheimnisse mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu wahren und allen diesbezüglichen Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Die Sorgfalts- und Verschwiegenheitspflicht währt über das Vertragsende hinaus und gilt auch, wenn eine Zusammenarbeit nicht zustande kommt.

§2 Die Agentur arbeitet als selbständiges, unabhängiges Unternehmen nach treuhänderischen Gesichtspunkten. Sie ist bemüht, entsprechend der Aufgaben und Terminvorgabe des Werbungstreibenden, die für die Erfüllung des Auftrages erforderlichen personellen und sachlichen Voraussetzungen bereitzustellen, in der Beratung absolute Objektivität zu wahren und die Interessen des Werbungstreibenden - insbesondere auch bei der Auswahl und Beauftragung Dritter – in jeder möglichen Form zu vertreten.

§3 Bei Auftragsdurchführung ist die Agentur verpflichtet, sich hinsichtlich der zutreffenden Maßnahmen mit dem Werbungstreibenden abzustimmen und ihm die Entwürfe für die vorgeschlagenen Werbemittel, die eingeholten Kostenvorschläge, Terminpläne zur Bewilligung vorzulegen. Die Werbeagentur überwacht die ordnungsgemäße Durchführung aller Werbemaßnahmen. Es steht im Ermessen der Agentur, für die Ausführung ihrer Grundleistungen ihr geeignet erscheinende Dritte heranzuziehen. Werden von der Agentur im Zuge der Produktionsabwicklung Angebote für Fremdleistungen eingeholt, jedoch der Auftrag vom Kunden anderweitig vergeben, so berechnet die Agentur die für die Angebotseinholung aufgewendeten Leistungen nach Zeit und Kostenaufwand. Wird ein Fremdauftrag über die Agentur abgewickelt, berechnet sie 15 % des Auftragswertes als Bearbeitungspauschale. Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Werbungstreibenden erteilt werden, übernimmt die Agentur gegenüber dem Werbungsdurchführenden keinerlei Haftung. Die Agentur tritt lediglich als Mittler auf.

§4 Wird die Agentur mit einer Präsentation beauftragt, so erkennt der Werbungstreibende damit an, dass die Ausarbeitung der Konzeption angemessen zu honorieren ist. Wurde ein Honorar nicht vereinbart, so gilt die vorgelegte Preisliste de Agentur (bzw. branchenübliches Honorar). Die Agentur kann in keinem Fall unverbindlich und kostenlos arbeiten, auch nicht bei Nichtverwendung der eingereichten Ausarbeitungen oder erfolgten Beratungen.
§5 Der Werbungstreibende verpflichtet sich, die Agentur rechtzeitig über Art, Umfang und Zeitfolge der geforderten Leistungen zu unterrichten und ihr alle für die sachgemäße Durchführung des Auftrags benötigten Informationen und Unterlagen, soweit diese ihm verfügbar sind, fristgerecht und kostenlos zu liefern. Der Werbungstreibende verpflichtet sich, der Agentur nur zur Veröffentlichung oder Vervielfältigung freigegebene Vorlagen wie Fotos, Modelle oder sonstige Arbeitsunterlagen zu übergeben.

§6 Die Honorierung der Agentur richtet sich durch ein schriftliches Angebot, welches eine Gültigkeit von 30 Tagen hat. Die Angebote werden in Euro angegeben und sind Nettopreise.

§7 Ein der Agentur schriftlich oder mündlich erteilter Auftrag gilt als angenommen, wenn die Agentur die Übernahme nicht innerhalb von 14 Tagen nach Auftragserteilung schriftlich ablehnt.

§8 Nutzung und sonstige Rechte an den eingereichten Vorschlägen gehen nur insoweit die auf den Werbungstreibenden über, als dies aus der anfänglichen Aufgabenstellung hervorgeht (Vertriebsgebiet, Auflagen, Zeiträume etc.) ansonsten sind sie gesondert zu regeln.

§9 Für die Eintragungs- und Schutzfähigkeit von Entwürfen wird die Gewähr seitens der Agentur nur nach besonderer Vereinbarung übernommen.

§10 Der Werbungstreibende ist nicht berechtigt, die von der Agentur im Angebotsstadium eingereichten Vorschläge zu verwenden und zwar unabhängig davon, ob sie urheberrechtlich geschützt sind oder nicht. Dies gilt auch für einen Verwendungen in abgewandelter Form oder durch Dritte.





§11 Die Agentur haftet nicht bei Nichterfüllung, Leistungsmangel oder Verzug von Werbeträgern oder sonstigen Drittbeauftragten, die nicht ihre Erfüllungsgehilfen sind, auch nicht für deren vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Terminvereinbarungen werden von der Agentur mit der allgemeinen Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns beachtet. Fixgeschäfte bedürfen einer besonderen Vereinbarung. Andernfalls ist die Agentur lediglich zur nachträglichen ordnungsgemäßen Leistung verpflichtet. Eine Stornierung des Auftrags ist ausgeschlossen. Nach der Druckreiferklärung durch den Werbungstreibenden ist die Agentur von jeder Verantwortung für die Richtigkeit der vorgelegten Unterlagen befreit. Soweit der Werbungstreibende von sich aus Korrekturen vornehmen lässt, entfällt jede Haftung der Agentur. Eine Haftung für die wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit einer Werbung kann nicht übernommen werden, insbesondere ist die Agentur nicht verpflichtet, jeden Entwurf vorher juristisch überprüfen zu lassen.

§12 Mit der Zahlung des Agenturhonorars, einschließlich der Lizenz für die Übertragung des Vervielfältigungsrechts, erwirbt der Werbungstreibende nur das Recht zur Vervielfältigung der Arbeit im vereinbarten Umfang und zu dem vereinbarten speziellen Zweck (siehe § 13). Geht die Verwendung über den vereinbarten Umfang und Zweck hinaus, ist eine neuerliche Vereinbarung sowie eine zusätzliche Honorierung erforderlich. Auslandsrecht oder Rechte für weitere Auflagen gelten nicht als mit übertragen, sofern nicht eine besondere Vereinbarung erfolgt.

§13 Vorentwürfe und Entwürfe bleiben nach geltendem Urheberrecht Eigentum der Agentur und sind auf Wunsch in angemessener Frist nach Beendigung des Auftrages zurückzugeben. Für Beschädigungen haftet der Werbungstreibende. Die Agentur ist berechtigt, die von ihr gestellten Werbemittel zu signieren und in ihrer Eigenwerbung auf die Betreuung des Werbungstreibenden hinzuweisen.

§14 Unsere Rechnungen sind inkl. evtl. verauslagter Kosten zuzüglich Mehrwertsteuer ist nach Rechnungsstellung sofort ohne Abzug fällig. Die Agentur hat das Recht mit der Auftragsvergabe eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Auftragswertes als Vorkasse zu verlangen. Dem Auftraggeber stehen gegen unsere Zahlungsforderungen keinerlei Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrechte zu, insbesondere nicht wegen behaupteter Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche, außer diese wären anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.

§15 Unsere Lieferungen bleiben bis zur Zahlung unserer sämtlichen Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrunde, unser uneingeschränktes Eigentum.

§16 Beanstandungen müssen innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware schriftlich vorgebracht sein. Mängel einer Teillieferung können nicht zur Beanstandung der Gesamtlieferung führen. Aufgrund einer Beanstandung kann nur Minderung des vereinbarten Preises, nicht aber Wandlung oder Schadenersatz verlangt werden. Wir behalten uns das Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung in jedem Falle vor.

§17 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, auch für Wechsel und Scheckverbindlichkeiten, ist der Sitz der Agentur, Chemnitz.

Die THERMER Gruppe
Inh. Volkmar Thermer
Curiestraße 18
09117 Chemnitz

Telefon: 0371/54287
Fax: 0371/5614030
www.die-thermer-gruppe.de
support[at]die-thermer-gruppe[dot]de

Unternehmensform: Einzelunternehmen
Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE159286009